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   VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192   

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VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192 (https://dejure.org/2017,19469)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192 (https://dejure.org/2017,19469)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192 (https://dejure.org/2017,19469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4, § 34; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
    Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers

  • rewis.io

    Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).

    So macht es etwa für die Erwägungen eines besonnenen Menschen einen erheblichen Unterschied, ob er bei Rückkehr in seinen Herkunftsstaat lediglich eine geringe Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße zu erwarten hat, oder aber ob ihm Folter, Misshandlung oder gar die Todesstrafe drohen (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - juris, Rn. 17; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Entscheidend ist also der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, U.v. 23.7.1991 - 9 C 154.90 - juris, Rn. 28; U.v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - juris, Rn. 17).

    So macht es etwa für die Erwägungen eines besonnenen Menschen einen erheblichen Unterschied, ob er bei Rückkehr in seinen Herkunftsstaat lediglich eine geringe Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße zu erwarten hat, oder aber ob ihm Folter, Misshandlung oder gar die Todesstrafe drohen (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - juris, Rn. 17; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Bei einer freiwilligen Aufgabe des UNRWA-Schutzes ist dieses gerade nicht der Fall (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1991 - BVerwGE 88, 254 (264 ff.); EuGH, U.v. 19.12.2012 - C-364/11).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Bei einer freiwilligen Aufgabe des UNRWA-Schutzes ist dieses gerade nicht der Fall (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1991 - BVerwGE 88, 254 (264 ff.); EuGH, U.v. 19.12.2012 - C-364/11).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Erforderlich zur Feststellung der Krankheit bzw. Behinderung und zur Prognose über ihren weiteren Verlauf ist stets ein fachärztliches Attest, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris, Rn. 15).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v.27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Die Prognoseentscheidung hat am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7.11 - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Erforderlich aber auch ausreichend ist danach, dass sich die vorhandene Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h., dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr droht (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
    Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v.27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • VG Potsdam, 18.06.2020 - 8 K 3961/17

    Libanon, Palästinenser, UNRWA, Abschiebungsverbot, humanitäre Gründe,

    Repressionen allein aufgrund der palästinensischen Volkszugehörigkeit, die in der Summe das Maß einer schwerwiegenden und systematischen Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, ergeben sich aus den vorliegenden Erkenntnismitteln nicht (Auswärtiges Amt, a.a.O., S. 12; Republik Österreich, a.a.O., S. 49; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, juris, Rn. 30 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 K 3038/09.A, juris, S. 13 EA).
  • VG Minden, 18.03.2022 - 1 K 662/18

    Ausreise, freiwillige Einsatzgebiet Flüchtlingsschutz "ipso facto" Libanon

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, juris Rn. 30 ff.; VG Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 V 1087/20 -, juris Rn. 35; BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Libanon, 1. September 2020, S. 33, 41 ff. und 48; AA, Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libanon, 1. März 2018, S. 12, und 4. Januar 2021, S. 12.
  • VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16

    Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbegehrens; (keine)

    Vielmehr erkennt die libanesische Regierung beispielsweise das Aufenthaltsrecht der registrierten Flüchtlinge an (vgl. Lagebericht, a.a.O.; dazu auch VG Ansbach, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, bei juris Rn. 30 ff., und Urteil vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 -, bei juris Rn. 24 ff.).
  • VG Berlin, 09.01.2018 - 34 K 994.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen palästinensischen

    Vielmehr erkennt die libanesische Regierung beispielsweise das Aufenthaltsrecht der registrierten Flüchtlinge an (vgl. Lagebericht, a.a.O.; dazu auch VG Ansbach, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, bei juris Rn. 30 ff., und Urteil vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 -, bei juris Rn. 24 ff.).
  • VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 9 K 16.31974

    Palästinenser sind im Libanon nicht allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit

    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
  • VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506

    Kein internationaler Schutz und keine Abschiebungsverbote für palästinensische

    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
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